Es wird der Einbau von Alarmanlagen und Sicherheitseingangstüren bei Ein- oder Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Wohnungen in Mehrfamilienhäusern gefördert.
Der Antrag kann ausschließlich online und von einer natürlichen Person eingereicht werden.
Beim Einbau von Alarmanlagen beachten Sie bitte, dass diese nach der OVE Richtlinie R2 errichtet wird. Nach der Montage muss ein Installationsattest ausgestellt und an Sie übergeben werden.
Die Förderung „Sicheres Wohnen“ war mit 31. Dezember 2020 befristet.
Aufgrund der Corona Pamdemie wurde die Förderung bis 30. Juni 2021 verlängert.
Link zum Land Niederösterreich
Die Alarmanlage muss den VSÖ oder VDS Richtlinien, der EN 50130, der EN 50131 oder der OVE- Richtlinie R2 entsprechen. Videoüberwachungsanlagen müssen entsprechend dem Stand der Technik errichtet werden. Die Aufzeichnungen müssen gespeichert werden können.
Der fachgerechte Einbau der Sicherheitstüre nach der ÖNORM EN 1627 bzw. der ÖNORM B 5338 mit einer Widerstandsklasse von mindestens drei ist von befugten Unternehmen zu bestätigen.
Alarmanlagen bis zu € 1.000,-
Alarmanlagen mit Videoüberwachungsanlage bis zu € 1.500,-
Aufrüstung von bereits bestehenden Alarmanlagen mit einer Videoüberwachungsanlage bis zu € 500,-
Link zum Land Burgenland
(Registrierung: Nach Eingabe ihrer Daten
bekommen sie eine eMail)
Sollten sie die bei der Installation übergebenen Kurzanleitungen, Handbücher, Installationspläne, Anleitungen für das Tauschen der Batterien,...
nicht mehr finden, so können wir ihnen die Unterlagen gerne nochmal zusenden.
Bitte nehmen sie Kontakt mit Herrn Ing. Johann Schwarz, Mobil: 0676 841913 10 oder eMail: vertrieb@eurotechline.at auf.